@tgdfvgfv
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes (…).“
Wer diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz gegen Paritäts-Gesetze in Stellung bringt, kann eigentlich wenig gegen die Zweitstimmendeckung im neuen Wahlrecht einzuwenden haben…