Was für ein crazy Abend! #ESGQ
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Bei der Nötigung durch den Stau geht es darum, dass der Vorsatz des Täters sich gerade auf das Herbeiführen des Staus richtet, so auch bei den Klimaklebern. Eine fahrlässige Nötigung gibt es nicht. Auch bei Baustellen steht nicht das Ziel im Vordergrund, einen Stau zu schaffen.
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Dann streicht es aus der Grundgesetz-Änderung! Sobald es im GG steht, bekommt man es nur mit 2/3-Mehrheit wieder raus!
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