Andere Stimmen sagen: In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die es strafbar macht, wenn Politiker vor einer Wahl Versprechen abgeben, die sie später nicht einhalten. Dies fällt unter die Meinungs- und Redefreiheit, die im Grundgesetz verankert ist. LEIDER
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Na dann muss es ja nicht ins Grundgesetz
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hasta dnde yo sé la expusieron x calcar
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