@hrsta
§108a:Täuschung direkt während des Wahlakts, also:
-Manipulation v.Stimmzetteln
-Falsche Angaben auf Wahlunterlagen
-Irreführende Wahlunterlagen
Dass ein Politiker seine Meinung ändert oder Wahlversprechen nicht einhält, fällt nicht darunter.
§ 108 Zwang/nein, Nötigung/nein