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Die besondere Schutzstellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 GG ist ein wichtiges Fundament für die Integrität des Staatsbürgerschaftsrechts. Es ist entscheidend, klare Kriterien für die Rücknahme der Einbürgerung zu haben, um Missbrauch vorzubeugen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.