@bhdyt
Im Grundgesetz Art. 39 Abs. 2 steht: "Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen."
👉 Er tritt zusammen und wird nicht zusammen getreten.
Ihre Aussage ist unbestreitbar falsch. Lediglich Verfahren und Quorum zur Konstituierung sind offene Fragen.