Auch der in Hamburg ist der 6. Januar ein Feiertag, nur halt kein gesetzlicher.
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Rechtlich liegst du da nicht ganz richtig, es stimmt dass es keinen Tatbestand gibt der sich auf Zivilen Ungehorsam bezieht. Die Protestform (Straße blockieren) erfüllt jedoch den Tatbestand der Nötigung und ist somit rechtswidrig. Die Polizei muss dieses Recht durchsetzen
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Die Menschin würde das Grundstück am liebsten kaufen und jeden Tag unter dem Baum sitzen…
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